Unser Fokus liegt unter anderem auf:

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer, zu der auch die Schenkungsteuer gehört, ist eine vermeidbare Last. Dabei gilt: je früher je besser. Nicht etwa das Ableben, sondern die Beratung. Die Gestaltungsspielräume sind vielfältig. Um ein böses Erwachen nach der Schenkung oder im Erbschaftsfall zu vermeiden, ist bereits frühzeitig der Übergang auf die nächste Generation zu planen. Dabei gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten, um den Schenker lebenslang abzusichern. Die vorausschauende Gestaltung verhindert eine Belastung der Nachfolger, die unter Umständen bis zu Notverkäufen führen kann. 

Unternehmenssteuerrecht

Das Unternehmenssteuerrecht reicht vom Buchungssatz bis zum Jahresabschluss und noch weit darüber hinaus. Abhängig von der Rechtsform ergeben sich gravierende Unterschiede: zum einen in der laufenden steuerlichen Veranlagung des Unternehmens sowie auch in der jeweiligen Steuerlast der Anteilseigner. Dabei hören wir nicht bei der Veranlagung auf. Wir beraten Sie proaktiv über Umstruktrierungsmöglichkeiten oder akute Risiken. Die vorliegenden Zahlen machen es uns möglich, bereits frühzeitig Potenzial für betriebswirtschaftliche und steuerliche Optimierungen zu erkennen und Sie bei der Lenkung und Strukturierung Ihres Unternehmens zu unterstützen. Gleichzeitig halten wir Sie über laufende gesetzliche Neuerungen auf dem aktuellen Stand der Dinge. 

Grundbesitz

Die Besteuerung von Grundbesitz ist insbesondere aktuell in aller Munde. Mit der Grundsteuerreform werden nun bis neuerdings 31.01.2023 insgesamt 36 Millionen Immobilien neu eingewertet. Doch die "Immobilien-Besteuerung" geht viel weiter als das: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonderbetriebsvermögen, gewerbliche Vermietung und Verpachtung durch ungewollte Betriebsaufspaltungen und vieles mehr. Hier liegen große Risiken "versteckt", die einer vorausschauenden steuerlichen Beratung bedürfen.

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